Zur Erreichung der selbst gesteckten Ziele des Klimaschutzes – und der damit verbundenen Energieeinsparungen beim Strom – hat die EU-Kommission in der EU Verordnung Nr. 666/2013 die Beschränkung der Wattzahlen und damit des Verbrauchs an Strom bei Staubsaugern erheblich eingeschränkt.
Es ist eine kleine Maßnahme mit dem Ziel bis zum Jahre 2020 die EU Ziele zum Klimaschutz zu erreichen. Als Teil eines ganzen Bündels von Maßnahmen trifft es dabei nicht nur die Staubsauger, sondern einige Haushaltsgeräte und andere Stromfresser.
Das prominenteste Beispiel der Regelungswut der EU waren die Glühlampen, die vor einigen Jahren bereits vom Markt genommen worden sind und durch sogenannte Energiesparlampen ersetzt wurden. Auch Kühlschränke, Waschmaschinen und Gefriertruhen wurden in ihrem Stromverbrauch geprüft und bei hohem Stromverbrauch für schlecht befunden.
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Wie sieht die EU-Richtlinie aus?
Ganz konkret ist seit dem September 2014 die Leistung bei einem Staubsauger von maximal 1600 Watt zulässig. Höhere Watt Zahlen sind seit diesem Datum nicht mehr erlaubt in der EU und die Staubsauger Hersteller haben sich daran schon vorher angepasst.
Neue Stufe ab September 2017
Diese 1600 Watt Grenze ist der EU-Kommission allerdings immer noch nicht genug gewesen: ab dem September 2017 tritt eine neue Regelungsstufe der Richtlinie in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird die Wattbeschränkung für Staubsauger auf maximal 900 Watt festgelegt. Keine kleine Herausforderung für die Markenhersteller wie Miele, Siemens und Philips. Besonders die Hersteller von beutellosen Staubsaugern haben an dieser Richtlinie ziemlich zu knabbern.
Der britische Hersteller Dyson hat schon verlautbaren lassen das sie sich von dieser Richtlinie benachteiligt fühlen. Denn als Marktführer im Bereich der beutellosen Staubsauger trifft es sie besonders schwer, denn beutellose Staubsauger brauchen einfach etwas mehr Leistung. Doch wie wir den innovativsten Hersteller kennen wird Dyson sicherlich mit noch besseren Modellen und geringeren Watt Verbräuchen den Markt aufräumen. Bereits in der Vergangenheit hat der britische Hersteller gezeigt was Innovation bedeutet und hat so manchem Konkurrenten damit ein Schnippchen geschlagen.
Wir sind uns sicher, dass dies auch dieses Mal passieren wird. Allerdings muss man offen sagen, dass Staubsauger hier klar im Vorteil sind und vom Aufbau und der Konstruktion eher in der Lage sind mit geringeren Stromverbrauch eine gleich gute Saugleistung zu bringen.
Maximaler Energieverbrauch für Staubsauger
Die Einschränkung der Watt-Zahlen ist mithin nur ein Hilfsmittel um den Stromverbrauch für jeden Staubsauger deutlich zu senken. Denn die Europäische Union hat mit ihrer Regelung ab September 2017 nicht nur die Wattbeschränkung von 900 W festgelegt, sondern dazu:
- Senkung des jährlichen Stromverbrauchs eines Staubsaugers auf durchschnittlich 43 kWh
- Maximale Lärmgrenze bzw. Schallpegel von 80 dB (was noch relativ hoch ist)
Warum die Politik den Staubsauger Herstellern maximale Leistungen bzw. Stromverbrauch und Lärmpegel vorgibt ist noch einigermaßen verständlich, aber die Regelungswut der EU geht noch weiter: So wird die Saugkraft vorgeschrieben, was unserer Meinung nach absolut unverständlich ist. Hier greifen Staatsbeamte in den privaten Markt ein und schreiben Herstellern vor, welche Qualität ihre Produkte haben müssen? Langsam muss man sich schon fragen, wo das noch hinführen soll.
Aber schauen wir uns einmal die Vorgaben für die Saugkraft bei Staubsaugern an
Die EU-Regelung definiert die gewünschte Saugleistung ab 2017 auf 98 % in der Hartbodenklasse und auf weichem Untergrund (Teppichbodenklasse) mit einem Wert über 75 %. Als Verpflichtung für die Kennzeichnung ist das Energielabel vorgeschrieben worden. Anhand von farblichen Regelungen sollen die Verbraucher sofort erkennen, ob es sich einen Staubsauger mit geringem Energieverbrauch oder mit hohem Stromverbrauch handelt.
Vorschrift über die Haltbarkeit des Staubsaugermotor
Tatsächlich wird von der EU vorgeschrieben, dass ein Staubsaugermotor ab September 2017 mindestens 500 Saugstunden halten muss. Ist natürlich nicht so einfach in der Praxis zu prüfen. Höchstwahrscheinlich wird es wieder teure Tests in Instituten geben, die für die Staubsauger Hersteller diesen Standardtest machen müssen. Ein gutes Geschäft natürlich. Die Laborbedingungen bei solchen Tests wird von Experten schon bei den Reinigungsklassen stark kritisiert. Die Meinungen gehen hier von völlig realitätsfremd bis hin zu einigermaßen brauchbar.
Fazit zur EU-Verordnung 666/2013
Die Beamten der Europäischen Union haben es sich offensichtlich zum Ziel gesetzt stromfressenden Haushaltsgeräten und Elektrogeräten mit EU Verordnungen zur Einhaltung ressourcenschonender Verbräuche zu zwingen. Ein Eingriff in den Markt, der natürlich nicht allen Herstellern gefällt. Hohe Forschungs- und Entwicklungskosten sind die Folge und das äußert sich natürlich in steigenden Preisen bei guten Staubsaugern. Denn letztlich zahlt die Zeche immer der Verbraucher. Das ist definitiv sicher!
Hoffen wir, dass diese Regelungen dann auch mal ein paar Jahre Bestand haben und “übermotivierte” Beamte nicht auf die Idee kommen diese Werte willkürlich und beliebig ständig weiter zu senken. Denn natürlich kann man damit auch Hersteller in Bedrängnis bringen und sorgt dafür, dass die Endpreise bei den Verbrauchern ständig steigen. Denn rechnet man sich einmal die Einsparungen bei den Stromausgaben aus, dann kann man nur müde lächeln. Allerdings muss man zugeben, dass im Großen und Ganzen über alle Haushalte hinweg natürlich eine enorme Stromeinsparung da sein wird. Warum man allerdings wieder beim kleinen Mann ansetzt und nicht weiter oben bleibt natürlich das Geheimnis der EU.